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Security
 

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Sicherheit wird bei uns groß geschrieben. Deswegen haben wir einige Hinweise für Sie und den Einsatz des MTS MovieCopter.Für den Start des MTS MovieCopters muss eine Genehmigung des Grundstückbesitzers bzw. Eigentümers vorliegen. Das gilt gleichermaßen für Privat- und Gewerbegrundstücke und Gebäude. Desweiteren muss das jeweils zuständige Luftamt informiert und kontaktiert werden, die ebenfalls eine Starterlaubniss ausprechen müssen.

Öffentliches Gelände wie Straßen, Seen, Parks und Plätze bedürfen ebenfalls einer vorherigen Genehmigung die vor Flugbetrieb vorliegen muss.
Gerne sind wir Ihnen bei diesen Genehmigungen behilflich.

Der sichere Flugbetrieb des MTS MovieCopter hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Das Wetter spielt eine große Rolle. Ab Windstärke 4 nach Beaufort ist der Einsatz zu riskant. Außerdem können Winde an Gebäuden,
Schluchten, Hängen und Hausschluchten gefährlich werden. Desweiteren müssen die Sichtbedingungen ausreichend gut sein.
Ein Abstand von min. 800m von Strommasten, Hochspannungsleitungen und Funktürmen muss sichergestellt sein.

In jedem Fall muss der Pilot das Risiko abschätzen und kann in Extremfällen den Einsatz jederzeit abbrechen.

Diese Hinweise gelten bei jedem Einsatz des MTS MovieCopter. Es muss bei jedem Einsatz einzeln geklärt werden, ob der Einsatz durchführbar ist. Ist ein Einsatz nicht möglich und wird dies erst am Einsatzort erkannt, werden nur 50% der Anfahrtskosten fällig. Ansonsten entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten. Medientechnik Schwarzer übernimmt keine Entschädigung und Haftung bei Nicht-Einsatz wegen risikohaften und sicherheitsgefährdenen Flügen. Ist ein Einsatz wegen höherer Macht nicht durchführbar, kann Medientechnik Schwarzer nicht in Regress genommen werden.

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